Erstellung eines Schadengutachtens – Darauf sollte man achten
Im Straßenverkehr ist es meist nur eine Frage von wenigen Sekunden und einer Unachtsamkeit und schon ist es passiert, ein Unfall. Gerade bei einem Unfall stellt sich natürlich schnell die Frage nach der Regulierung vom Schaden.
Und hier geht in der Regel nichts ohne ein Schadengutachten das von einem KFZ-Sachverständigen erstellt wurde. Doch was beinhaltet ein solches Schadensgutachten? Die Antwort darauf, kann man dem nachfolgenden Artikel entnehmen.
Wenn es zu einem Unfall gekommen ist
Ist es zu einem Unfall gekommen, spielt die Schadensregulierung eine wichtige Rolle. Doch damit es überhaupt zu einer Schadensregulierung kommen kann, braucht es ein Schadensgutachten von einen KFZ Sachverständigen.
Wenn es um die Beauftragung von einem KFZ Sachverständigen geht, so muss man hier aufpassen. Je nach Versicherung kann es Fälle geben, in denen von der Versicherung ein KFZ Sachverständiger beauftragt wird.
Gerade da es hier Unterschiede geben kann, sollte man immer Rücksprache mit seiner Versicherung halten, bevor man hier einen Auftrag erteilt. Zumal es hier auch darauf ankommt, wie der Schaden reguliert werden soll. Hier spielt es nämlich maßgeblich eine Rolle, ob es sich um einen Haftptflichfall handelt oder um die freiwillige Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung.
In einem Haftpflichtfall greift hier eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, dass das Unfallopfer einen KFZ Sachverständigen frei beauftragen kann. Die Kosten für den KFZ Sachverständigen müssen vom Verursacher und dessen Versicherung getragen werden.
Bei einer Regulierung auf Basis einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung, gilt das bereits dargestellte vorgehen, in dem man Rücksprache mit der Versicherung halten sollte. Generell sollte man einen Schaden aufgrund von einem Unfall, unabhängig ob man Unfallverursacher oder Opfer ist, sofort seiner Versicherung melden. Je nach Versicherung gibt es hier verschiedene Meldemöglichkeiten, angefangen von einem Telefonanruf bis hin zu einem Meldeformular über das Internet.
Ist die Beauftragung von einem KFZ Sachverständigen geklärt, gehen wir noch kurz auf Vollkasko- und Teilkaskoversicherung ein und was das bedeutet. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Vollkasko- oder einer Teilkaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung, über die ein Autofahrer in Deutschland nicht verfügen muss. Pflicht ist ausschließlich nur die KFZ Haftpflichtversicherung.
Die Voll- und Teilkasko reguliert Schäden am eigenen Auto, wenn diese selbst verschuldet entstanden sind. Bei der Teilkasko kann auch eine Übernahme erfolgen, wenn die Schäden durch sogenannte äußere Einflüsse, entstanden sind. Je nach Versicherung kann es hier aber Einschränkungen bei der Übernahme geben, wie beispielsweise im Bezug auf Vandalismus.
Konkret kann die Schadensregulierung in Fällen, wie einem Auffahrunfall erfolgen, beim Übersehen von einem Pfosten beim Ausparken, Beschädigung Windschutzscheibe durch Steinschlag oder Schäden aufgrund von Unwetter wie Sturm oder Überschwemmung.
Und in allen diesen Fällen kann ein Schadensgutachten als Grundlage für die Regulierung erforderlich sein. Wie aber auch deutlich wird, kann die Notwendigkeit von einem Schadensgutachten durch einen KFZ Sachverständigen nicht nur bei einem Unfall bestehen, sondern in zahlreichen Schadensfällen.
Das kann ein Schadensgutachten beinhalten
Geht es jetzt an die Erstellung von einem Gutachten, so muss dieses eine Vielzahl an Punkte umfassen. Das Gutachten ist sehr umfassend aufgebaut, und beinhaltet unter anderem Daten wie:
– Technische Daten des Unfallfahrzeugs
– Eventuell vorhandene Sonderausstattungen
– Unfallbedingte Schäden und deren Dokumentation
– Reparaturdauer, Reparaturweg und Berechnung der Wirtschaftlichkeit
– Dokumentation alter Unfallschäden
– Wiederbeschaffungswert vom Auto
– Errechnung Restwert vom Auto
– Ausfallzeit vom Auto
Diese Daten werden vom KFZ Sachverständigen erhoben oder eingeholt. Geht es beispielsweise um die Frage der Reparatur und die damit verbundenen Kosten, so wird hier ein KFZ Sachverständiger einen Kostenvorschlag einholen.
Und basierend auf diesem Kostenvoranschlag erfolgt dann im Gutachten auch die Erörterung ob eine solche wirtschaftlich ist oder nicht. Um die notwendigen Daten für ein KFZ Gutachten erheben zu können, muss der KFZ Sachverständige vor Ort kommen. Das ist notwendig, auch weil der Sachverständige hier umfassende Dokumentationen, wie Bildaufnahmen anfertigen muss.
Ein Schadensgutachen kann einen Umfang von bis zu 30 Seiten aufweisen. Basierend auf einem solchen Schadensgutachten kann dann auch die Regulierung durch die Versicherung erfolgen. Wobei an dieser Stelle aber auch erwähnen muss, eine Versicherung oder aber auch der Unfallgegner, können natürlich einem solchen KFZ Schadensgutachten auch widersprechen.
Aufpassen! Der KFZ Sachverständige und das Gutachten
Ein Widerspruch bei einem KFZ Schadensgutachten kann gerade dann erfolgen, wenn der Inhalt bezweifelt wird, die Unparteilichkeit vom KFZ Sachverständigen oder aber auch dessen Qualifikation.
Dazu zum Abschluss noch ein paar Hinweise: Gerade wenn man selbst einen KFZ Sachverständigen mit einem Schadensgutachten beauftragt, sollte man immer auf seine Qualifikation achten und auf seine Unparteilichkeit. Man sollte also nicht einen Sachverständigen beauftragen, mit dem man beispielsweise befreundet ist oder den man aus dem Verein kennt.
Und bei der Qualifikation muss man aufpassen, da es im Grundsatz keine Sachverständigenausbildung in Deutschland gibt. Jeder kann und darf sich Sachverständiger oder Gutachter nennen und Gutachten erstellen.
Damit man hier keine Zweifel hat, sollte man bei freien Sachverständigen genau dessen Qualifikation prüfen. Alternativ kann man aber auch Nummer sicher gehen und einen öffentlich bestellten und vereidigten KFZ Sachverständigen beauftragen, der von Industrie- und Handelskammer geprüft wurde.
Wie man letztlich hinsichtlich einem Schadensgutachten sehen kann, muss man hier vieles beachten. Damit es am Ende auch mit einer Regulierung vom Schaden ohne Ärger funktioniert.